Neue Greenwashing-Regeln seit September 2026
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Grüne Werbeversprechen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ prägen seit Jahren die Kommunikation zahlreicher Unternehmen. Damit ist es seit dem 27. September 2026 in Deutschland deutlich schwieriger geworden: Neue gesetzliche Regeln gegen Greenwashing sind in Kraft getreten. Wer weiterhin mit unbelegten Umweltaussagen wirbt, riskiert Abmahnungen und empfindliche Bußgelder. Der folgende Beitrag erläutert, was hinter dem neuen Gesetz steckt, welche Folgen Greenwashing hat und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind.
Was steckt hinter dem neuen Greenwashing-Gesetz?
Grundlage der neuen Regeln ist die EU-Richtlinie „zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ (EU) 2024/825, international als „Empowering Consumers for the Green Transition“ oder kurz EmpCo bekannt. Sie ergänzt bestehende EU-Regelwerke zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten und trat bereits am 26. März 2024 auf EU-Ebene in Kraft.
Deutschland hat die EU-Vorgaben im Februar 2026 durch zwei Gesetze in nationales Recht umgesetzt: Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ wurde Artikel 1 der EU-Richtlinie umgesetzt, während das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ Artikel 2 der Richtlinie abbildet. Verbindlich anzuwenden sind die neuen Vorschriften seit dem 27. September 2026.
Konkret wurde im UWG die sogenannte „Schwarze Liste“ unzulässiger Geschäftspraktiken erweitert. Unzulässig ist künftig unter anderem die Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem echten Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgelegt wurde – reine Eigenlabels ohne nachvollziehbare, extern geprüfte Kriterien fallen damit weg. Auch pauschale Aussagen über künftige Umweltleistungen sind nur noch zulässig, wenn sie durch einen konkreten, messbaren und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan belegt werden.
Welches Ziel verfolgt das Gesetz?
Im Kern geht es um den Schutz von Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten und Dienstleistungen treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Vage Begriffe wie „öko“ oder „grün“ sollen nicht länger als reine Marketing-Floskeln funktionieren, sondern nur noch dann verwendet werden, wenn dahinter tatsächlich nachweisbare, überprüfbare Fakten stehen.
Welche Auswirkungen hat Greenwashing?
Greenwashing ist mehr als ein Imageproblem und hat mehrere handfeste Folgen:
- Für die Umwelt: Da hinter den Werbeversprechen keine echten Verbesserungen stehen, bleiben die tatsächlichen Umweltauswirkungen unverändert – der eigentliche Zweck nachhaltigen Konsums geht verloren.
- Für Verbraucher: Wer bewusst nachhaltiger einkaufen möchte, kann mangels verlässlicher Information oft nicht beurteilen, ob ein Produkt tatsächlich einen ökologischen Mehrwert bringt. Am Ende drohen Vertrauensverlust und Verunsicherung – auch gegenüber seriösen, tatsächlich geprüften Siegeln.
- Für Unternehmen: Wird Greenwashing öffentlich, etwa durch Medien, Verbraucherzentralen oder Wettbewerber, drohen Reputationsschäden, die deutlich teurer werden können als die eigentliche Umstellung auf nachhaltigere Prozesse.
- Rechtlich und finanziell: Verstöße gegen die neuen Regeln gelten als Wettbewerbsverstoß und können direkt abgemahnt werden. Es drohen Bußgelder.
Greenwashing ist damit kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein handfestes wirtschaftliches und rechtliches Risiko.
Notwendige Maßnahmen für Unternehmen
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sind insbesondere folgende Schritte erforderlich:
- Werbeaussagen prüfen und belegen: Jede Umweltaussage – ob „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „recycelbar“ – muss künftig konkret nachweisbar sein. Reine Kompensationsmaßnahmen wie Baumpflanzungen oder CO2-Zertifikate reichen für Begriffe wie „klimaneutral“ nicht mehr aus, sofern nicht auch echte Emissionsreduzierungen im eigenen Betrieb dahinterstehen.
- Siegel und Labels hinterfragen: Eigene, selbst definierte Siegel ohne unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr zulässig. Genutzte Labels müssen auf einem echten Zertifizierungssystem basieren.
- Belege dort bereitstellen, wo die Aussage steht: Bei allgemeinen Umweltaussagen müssen entsprechende Nachweise direkt am selben Ort zugänglich sein – etwa auf der Website, per Link oder QR-Code.
- Kommunikation regelmäßig überprüfen: Interne Prozesse sollten etabliert werden, mit denen Umweltaussagen laufend auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und an neue Entwicklungen angepasst werden.
- Website und Online-Auftritt systematisch durchgehen: Gerade hier verstecken sich häufig unbedachte, aber rechtlich riskante Formulierungen – von der Startseite über Produkt- und Leistungsbeschreibungen bis zu Nachhaltigkeitsseiten.
Der Fokus: Die Website im Greenwashing-Check
Ein zentraler, oft unterschätzter Ansatzpunkt ist der eigene Online-Auftritt. Über Jahre sammeln sich auf Websites häufig zahlreiche potenziell riskante Aussagen an – oft ohne böse Absicht, sondern schlicht aus gut gemeintem Marketing entstanden. Genau deshalb rückt die systematische Überprüfung der eigenen Medien in den Mittelpunkt einer rechtssicheren Nachhaltigkeitskommunikation: Formulierungen, verwendete Siegel und fehlende Nachweise lassen sich hier gezielt identifizieren und anschließend in einen konkreten Maßnahmenplan überführen – von notwendigen Textanpassungen über ergänzende Nachweise bis zum Wechsel zu einem anerkannten, zertifizierten Siegel.
[rang-kings] bietet genau diese Leistung an:
die gezielte Überprüfung von Websites auf greenwashing-relevante Formulierungen sowie die Erstellung individueller Maßnahmenpläne zur rechtssicheren Umsetzung. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die häufig ohne eigene Rechtsabteilung auskommen, profitieren von einer solchen strukturierten Prüfung, um ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf ein sicheres Fundament zu stellen.